IT-SICHERHEITSRICHTLINIE §75B SGB V

RICHTLINE ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT NACH §75B SGB V   Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat im schriftlichen Umlaufverfahren der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ zugestimmt. Der Gesetzgeber hatte KZBV und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen in einer speziellen Richtlinie verbindlich festzulegen. Die Richtlinie für die Zahnärzteschaft …